Zweckartikel aus den Statuten

 

I. Name, Sitz, Zweck

Art. 1 Name, Sitz

1. Der Pensionierten-Verband des Luzerner Staatspersonals ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern.

2. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

 

Art. 2 Zweck

Der Verband bezweckt:

1. Wahrung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Luzerner Pensionskasse (LUPK), weiteren kantonalen Organisationen und anderen Personalverbänden.

2. Pflege der Kollegialität und Kameradschaft (Wanderungen, Ausflüge, Vorträge, gesellige Anlässe usw.)

 

Mehr in den aktuellen PVLS Statuten vom 22. März 2023